Die Vorvergangenheit oder das Plusquamperfekt ist eine nette Einrichtung: Man kann damit ausdrücken, dass ein Ereignis in der Vergangenheit ein zweites, ebenfalls bereits vergangenes Ereignis bedungen hat. Zum Beispiel: „Gestern wachte ich mitten in der Nacht schweißgebadet auf – ich hatte einen Albtraum gehabt.“ Also zuerst kam der schlechte Traum, dann erst wurde der Erzähler wach. Diese semantische Logik wird leider allzu oft nicht beachtet, sodass der Satz dann fälschlicherweise lauten würde: „Gestern wachte ich mitten in der Nacht schweißgebadet auf – ich hatte einen Albtraum.“ Also, da wacht jemand auf und hat gleichzeitig einen Albtraum; das funktioniert eindeutig nicht – trotzdem trifft man permanent auf diesen Fehler, der die Bedeutung eines Satzes komplett verändert.
Ein weit verbreiteter Irrtum scheint zu sein, die Vorvergangenheit werde dann eingesetzt, wenn ein Ereignis besonders lange zurück liegt oder von großer Bedeutung war. Also beispielsweise: „Mein Großvater war im Jahr 1900 geboren worden.“ In Wirklichkeit ist es für die Wahl der richtigen Vergangenheitsform vollkommen unerheblich, wie lange ein Ereignis zurückliegt oder wie wichtig es war: Auch der Urknall war nicht der Ursprung unserer Welt gewesen, sondern er war es ganz einfach (soferne die gleichnamige Theorie stimmt, aber das sei hier nicht Gegenstand des Diskurses).
Manchmal versucht jemand auch, das Plusquamperfekt einzusetzen, macht es aber genau verkehrt herum. Heute las ich folgenden Satz in einer Zeitung: „Das Rebranding hatte € 200.000 gekostet und war seit Monaten geplant.“ Richtig wäre: „Das Rebranding kostete € 200.000 und war seit Monaten geplant gewesen.“ Denn zuerst muss es ja geplant worden sein, um in weiterer Folge Kosten zu verursachen.
Schreibt man in der Gegenwart, ist die Vorvergangenheit für ein zurückliegendes Ereignis wie gesagt fehl am Platz. Deswegen heißt sie ja auch Vorvergangenheit und nicht Vorgegenwart. Zum Beispiel:
„Die Hausverlosung einer Villa in Hietzing verzögert sich aus rechtlichen Gründen. Der Notar war abgesprungen.“ Was auch immer den Herrn Notar dazu bewogen hat, er ist abgesprungen, und das genügt sprachlich auch schon.
Wie der Focus berichtet muss Ryanair bis auf weiteres Flugtickets, welche über Internetportale oder andere Drittanbieter verkauft wurden anerkennen. Diesem zugrunde liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Frankfurt am Main. Beziehen tut sich diese aber nur auf Tickets des Antragstellers cheaptickets. de. Auch ist zu beachten das die einsweilige Verfügung auch erst ab Zustellung an die Fluggesellschaft gültig ist. Dies kann ein paar Tage dauern da Sie erst übersetzt werden muss. Dannach hätten… 0,00