Ich lese gerade einen Artikel im Blog einer Anwaltskanzlei: Einer ihrer Klienten wurde abgemahnt, weil er die Rechte für ein Bild nicht besaß, das jemand anderer auf seinem Facebook-Profil gepostet hatte. Der Artikel berichtet von einer TV-Sendung, die kurz vorher gelaufen war und in der es genau um dieses Thema ging. Hier der betreffende Satz: „Vielleicht wurde der Abmahner durch die Ausführungen und Warnungen in der Sendung Ratgeber Internet: Der Internetanwalt ‚inspiriert‘ und hat nun ein neues fragwürdiges Betätigungsfeld gefunden.“ Das ist leider total unverständlich, weil hier die Anführungszeichen genau verkehrt eingesetzt werden: Das Wort „inspiriert“ braucht keine, aber der Eigenname der TV-Sendung braucht sie dringend, damit man den Satz lesen kann. Dieser sollte also lauten: „Vielleicht wurde der Abmahner durch die Ausführungen und Warnungen in der Sendung ‚Ratgeber Internet: Der Internetanwalt‘ inspiriert und hat nun ein neues fragwürdiges Betätigungsfeld gefunden.“
Warum der Verfasser des Blogs den Eigennamen nicht unter Anführungszeichen stellt, weiß ich nicht. Beim Begriff „inspiriert“ kann ich es mir aber vorstellen. Er fand wahrscheinlich – nicht ganz zu unrecht -, dass „inspiriert“ hier nicht wirklich passt, weil man dieses Wort eher im Bereich der Kunst verwendet. Wenn das aber so ist, warum nimmt er dann nicht einfach ein anderes, passenderes Wort? Z.B.: „ermuntert“, „angeregt“ etc. Meine Empfehlung: Versuchen Sie nicht, ein schlecht passendes Wort durch Anführungszeichen zu legitimieren, sondern verwenden Sie ganz einfach ein besseres!