Neulich las ich in einer Wirtschaftstageszeitung einen Artikel über das Problem der Gratismentalität im Internet, mit der Verlage zu kämpfen haben. In dem Bericht wird ein Verlagsmanager mit folgenden Worten zitiert: „Wir müssen den Mut haben, mit unseren Vertriebspreisen dem Leser gegenüber zu treten.“ Aua! Das tut weh, nicht nur bildlich, sondern auch sprachlich.
Worauf treten die denn da gegenüber dem Leser – hoffentlich nicht auf ebendiesen. Gegen eine Wand vielleicht, vor lauter Enttäuschung. Und überhaupt – wo finden sie denn diesen Leser, dem gegenüber sie dann auf irgendetwas treten wollen?
Fragen über Fragen – die sich allerdings nicht stellen würden, wenn hier jemand nicht getrennt hätte, was zusammengehört: nämlich das Verb „gegenübertreten“. Ich kann jemandem in vielfältiger Weise gegenübertreten, aber nur selten jemandem gegenüber treten – das ergibt höchstens beim Fußballspielen ansatzweise Sinn.
Solche sinnbefreiten Trennungen zusammenhängender Zeitwörter sind die Folge einer Fehlinterpretation der letzten Rechtschreibreform, die in bestimmten Fällen die Trennung vorschreibt; wann getrennt wird und wann nicht, kann man z. B. hier nachlesen.
Mein Appell an alle, die für unsere Sprache etwas übrighaben: Werft euer Sprachgefühl wegen einer Reform nicht gleich über Bord, und trennt nicht, was sinnvollerweise zusammengehört! Auch „übrighaben“ gehört übrigens in diesem Fall zusammenhängend geschrieben, weil es im übertragenen Sinne gemeint ist – genauso wie eben auch „gegenübertreten“.